Mag. Dr. Stefan Hämmerle, Rechtsanwalt, Goethestraße 5 (EG Rosenstraße), 6850 Dornbirn, Tel. +43 (0)5572 205931, E-Mail

Rechtsberatung ist Vertrauenssache

Gute Rechtsberatung gibt Sicherheit. Seriosität, Fachwissen, aber auch die soziale Kompetenz eines Rechtsanwaltes schaffen Vertrauen. Wir wollen unseren Klienten auf Augenhöhe begegnen. Nur gemeinsam als Team können wir erfolgreich sein. Wir hören zu und arbeiten die bestmöglichen Lösungsvorschläge aus. Egal, ob es sich um einen Vertragsentwurf oder um einen Rechtsstreit vor Gericht handelt.

1998 habe ich mir als junger Anwalt zum obersten Ziel gesetzt, meine Klienten diskret, kompetent, umfassend, seriös, fair und menschlich zu betreuen. Diesem Anspruch bin ich bis heute treu geblieben. Wir versichern Ihnen, dass Ihren Fragen und Anliegen unsere ganze Aufmerksamkeit gilt. Mein Team und ich freuen uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken.

Unser Rechtsverständnis – unsere Fachgebiete

Wir verstehen uns als Generalisten. Da die einzelnen Rechtsgebiete oft sehr stark miteinander verknüpft sind, ist ein guter Gesamtüberblick wichtig. Nur so ist eine sorgfältige Beurteilung anstehender Rechtsprobleme möglich. Ein universeller Zugang zum Recht ist Voraussetzung für eine professionelle Rechtsberatung. Aber natürlich gibt es, wie in jeder Kanzlei, bestimmte Fachgebiete, die uns ganz besonders gut liegen.

Wirtschaftsrecht

Ich berate Sie gerne in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Kartellrecht.

Liegenschaftsrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt seit Jahren im Liegenschaftsrecht sowie im Liegenschaftsvertragsrecht.

Betriebsanlagenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertretung und Projektbegleitung in betriebsanlagenrechtlichen Angelegenheiten.

Weitere Fachgebiete, bei denen wir Sie gerne vertreten:

  • Immobilien- und Liegenschaftsrecht
  • Mietrecht
  • Baurecht
  • Urheber- und Immaterialgüterrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Verträge aller Art
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Verwaltungs- und Gewerberecht

Neu & Aktuell

Die Welt der Juristerei ist in ständiger Bewegung. Gesetze ändern sich, weitere kommen dazu. Entscheidungen des obersten Gerichtshofes setzen neue Maßstäbe in der Bewertung von Rechtsfragen. Gerne informieren wir Sie hier zu den aktuellen Rechtsthemen.

Widerrufsrecht der Verbraucher nach Vertragserfüllung

In einer neueren Vorlage-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes…
11. Juli 2023/von Stefan

Zur Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts und des Lift- und Pistenbetreibers gegenüber einem Tourengeher

In einer Entscheidung des OGH vom 08.11.2022 hat das Höchstgericht…
7. Dezember 2022/von Stefan

Hoch qualitativer Bodenaushub ist kein Abfall.

Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Porr gg Österreich)…
21. November 2022/von Stefan

Erbrecht: Pflichtteil versus Schenkung an nicht pflichtteilsberechtigte Personen

Der Wert einer Schenkung, die bei der Pflichtteilsbemessung…
22. September 2021/von Stefan

Ehescheidung: Datenschutz contra Grundbuchsrecht – EGMR verurteilt Österreich

12. April 2021/von Stefan

Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Facebook-Gruppe kann gegen das Urheberrecht verstoßen

Wird ein Lichtbild ohne Zustimmung des Berechtigten in eine…
6. August 2020/von Stefan

Lebensgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

In einer interessanten neuen Entscheidung des OGH hat dieser…
16. September 2019/von Stefan

Kurzzeitvermietung von Eigentumswohnungen (zB airbnb) wird erschwert

Touristische Kurzzeitvermietung stellt eine genehmigungsbedürftige…
20. August 2019/von Stefan

Befristung von Gutscheinen einer Supermarktkette

Befristung von Gutscheinen auf drei Jahre unwirksam

Das Oberlandesgericht…
22. Mai 2019/von Stefan

Haftung des Gastgebers bei Silvesterfeuerwerk

Rechtzeitig vor Silvester hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil…
4. Dezember 2018/von Stefan

Leitfaden Erwachsenenschutzrecht

Am 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.…
25. Juni 2018/von Stefan

Wohnungseigentum – Änderung der Nutzwerte bei Verwendungsänderung

Besuchen Sie uns in unseren neuen Büroräumlichkeiten!
13. Juni 2018/von Bernd

Neues Vorarlberger Grundverkehrsgesetz

Baugrundstücke in Vorarlberg gelten gegenwärtig als sichere…
23. Mai 2018/von Stefan

Schadenersatz nach Fehlschlag eines Golfers

Jüngst hat der OGH in der Entscheidung 1 Ob 4/18x ausgesprochen,…
7. Mai 2018/von Stefan

Die jüngsten Entscheidungen des OGH

Sehr interessante neue Entwicklungen. Schauen Sie mal rein!
30. Juni 2016/von Bernd

Interessante Links

Über mich

Ich, Mag. Dr. Stefan Hämmerle, bin für Sie als Rechtsvertreter bundesweit sowohl vor Gerichten, Ämtern und Behörden als auch als Vertragserrichter, Rechtsberater, Treuhänder und Konsulent tätig. Mehr als 30 Jahre juristische Berufserfahrung bürgen für eine kompetente Vertretung. Hier ein paar Eckdaten zu meinem beruflichen Werdegang:

Mag. Dr. Stefan Hämmerle

  • geboren 1969 in Dornbirn
  • Matura 1988 in Dornbirn
  • Studium der Rechtswissenschaften in Graz und in Innsbruck
  • Abschluss mit dem akademischen Grad des Magisters für Rechtswissenschaften
  • nach Ende des Studiums 1993 juristische Tätigkeit in der Landesverwaltung im Bereich Gewerberecht
  • 1993/94 Gerichtspraktikum
  • 1994 bis 1998 Ausbildung zum Rechtsanwalt in der Kanzlei RAe Dres. Ernst und Günther Hagen in Dornbirn
  • 1996 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften in Innsbruck
  • seit 1998 als selbstständiger Anwalt tätig
  • 2017 Umzug der Kanzlei in die Goethestraße 5 in Dornbirn

Unser Team

Werte wie Zuverlässigkeit, Diskretion und Achtsamkeit machen die Stärke unseres Teams aus. Wir wollen unseren Klienten die bestmögliche Rechtsbetreuung zur Verfügung stellen. Wir wollen gute und erfolgreiche Beziehungen pflegen. Individuell, persönlich und professionell. Wir sind mit vollem Einsatz für Sie da:

Nina Hämmerle

Rechtsanwaltsassistentin

Alexandra Mzik

Rechtsanwaltsassistentin

Cornelia Favour

Rechtsanwaltsassistentin

Mag. Luca Ströhle LL.M.

Rechtsanwaltsanwärter

Häufig gestellte Fragen

Es gibt Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Hier ist bereits die eine oder andere erste kurze Antwort darauf. Gerne beraten wir Sie zu diesen Fragen im Detail.

Wie gestaltet sich ein Anwaltshonorar. Muss ich für das erste Gespräch schon bezahlen?

Natürlich ist die Tätigkeit eines Anwalts mit Kosten verbunden. Die Kosten des Anwalts bemessen sich in der Regel nach der Höhe des Streitwertes, der Rechtsmaterie und dem Umfang seiner Tätigkeit. Dabei kann ein Anwalt sein Honorar nicht willkürlich festlegen. Er ist an Richtlinien und Gesetze (z.B. autonome Honorarrichtlinien – AHR, Rechtsanwaltstarifgesetz – RATG) gebunden und verpflichtet, seine Abrechnung ohne Verzug und detailliert seinem Klienten offen zu legen.

Von den Anwaltskosten zu unterscheiden sind die Gerichtskosten und Gebühren, die der Klient bei Klageführungen, Grundbuchsgesuchen, Firmenbuchsgesuchen, im Verwaltungsverfahren etc. zu entrichten hat. Diese werden von den Behörden bzw. vom Finanzamt für die amtliche Bearbeitung des Ansuchens vereinnahmt.

Im zivilgerichtlichen Verfahren gilt das Erfolgsprinzip. Wer verliert, der trägt die Verfahrenskosten (Gerichts-, Anwalts- sowie etwaige Gutachterkosten). Personen, die ohne Gefährdung ihres Lebensunterhalts einen Prozess nicht führen können, werden von den Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten befreit. Zusätzlich wird ihnen ein Verfahrenshelfer (ugs. „Pflichtverteidiger“) kostenlos beigestellt. Im Falle des Prozessverlustes haben Personen, die in den Genuss von Verfahrenshilfe gelangen aber die Kosten des gegnerischen Anwalts zu ersetzen.

Empfehlenswert ist in vielen Fällen der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die von nahezu allen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel sämtliche Verfahrenskosten und minimiert somit das Kostenrisiko des Rechtsuchenden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungsrechtsschutz abgeschlossen haben, ist damit in der Regel auch eine Erstberatung gedeckt.

Honorarichlinien für Rechtsanwälte

Ich plane einen Liegenschaftserwerb. Was sollte ich beachten?

Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:

  • Ist das Grundstück mit Pfandrechten, Mietrechten, Dienstbarkeitsrechten belastet?
  • Lasten noch offene Abgaben und/oder Steuerschulden auf dem Grundstück?
  • Ist das Erdreich verunreinigt?
  • Gibt es Bebauungsbeschränkungen?
  • Ist das Grundstück erschlossen?
  • Bei Eigentumswohnungen: gibt es Rückstände in der Gemeinschaftsrücklage?
  • Wie hoch sind die Betriebskosten?
  • Welche Steuern und Abgaben fallen an?

Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!

Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931

Eine Ehescheidung steht bevor. Was sollte ich beachten?

Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:

  • Was heißt Eheverfehlung oder Scheidungsgrund?
  • Darf ein Ehepartner die Ehewohnung verlassen?
  • Wie in und in welcher Höhe muss Unterhalt geleistet werden?
  • Wer hat sich um die Kinder zu sorgen?
  • Wie wird das Vermögen der Eheleute aufgeteilt?
  • Was fällt unter die Aufteilung?

Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!

Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931

Ein Erbfall ist eingetreten. Was sollte ich beachten?

Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:

  • Was ist zu berücksichtigen, um ein wirksames Testament zu errichten?
  • Was bedeutet „Pflichtteil“
  • Muss die Verlassenschaftsabwicklung von einem Notar abgewickelt werden?
  • Wer erbt, wenn kein Testament besteht?
  • Mit welchen Steuern und Kosten ist im Erbfall zu rechnen?
  • Wer hat die Steuern und Kosten zu tragen?
  • Wer kann auf den „Pflichtteil gesetzt“ oder gar enterbt werden?

Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!

Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931

Was ist bei einem Verkehrsunfall zu beachten?

Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:

  • Muss die Haftpflicht- bzw Rechtsschutzversicherung verständigt werden?
  • Gibt es einen Gendarmeriebericht?
  • Wie hoch ist das Schmerzengeld für Verletzungen?
  • Was tun, wenn die Versicherung des Gegners nichts zahlt?
  • Kann man ein Leihauto vom Unfallgegner bezahlt erhalten?
  • Kann der Arbeitgeber des Verletzten vom Unfallgegner Schadenersatz für Verdienstentgang erhalten?

Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!

Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931

Rechtsschutzversicherung

In Österreich gilt für Rechtsschutzversicherte der Grundsatz der freien Anwaltswahl. Unsere Kanzlei arbeitet grundsätzlich für Versicherte aller Rechtsschutzversicherungen.

Kontakt

Sie haben ein rechtliches Problem und wünschen sich die bestmögliche Lösung dafür? Dann sind Sie bei uns völlig richtig. Bitte kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.

Seit 2017 sind wir in unseren neuen Büroräumlichkeiten in der Goethestraße 5 für Sie da. Der Eingang befindet sich im Erdgeschoss auf der Rosenstraßen-Seite schräg vis-à-vis der Musikschule. Unsere Kanzleiöffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Wir bitten Sie, Termine ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

Hämmerle Rechtsanwalt

Mag. Dr. Stefan Hämmerle
Goethestraße 5
(Eingang Rosenstraße, Erdgeschoss)
6850 Dornbirn
Tel. +43 (0)5572 205931
Fax +43 (0)5572 205931-11
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Während Ihres Besuches in unserer Kanzlei parken Sie vor dem Haus Goethestraße 5 kostenlos. Achtung: Die Parkzone in der Rosenstraße ist hingegen gebührenpflichtig.