Wirtschaftsrecht
Ich berate Sie gerne in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Kartellrecht.
Mag. Dr. Stefan Hämmerle, Rechtsanwalt, Goethestraße 5 (EG Rosenstraße), 6850 Dornbirn, Tel. +43 (0)5572 205931, E-Mail
Rechtsberatung ist Vertrauenssache
Gute Rechtsberatung gibt Sicherheit. Seriosität, Fachwissen, aber auch die soziale Kompetenz eines Rechtsanwaltes schaffen Vertrauen. Wir wollen unseren Klienten auf Augenhöhe begegnen. Nur gemeinsam als Team können wir erfolgreich sein. Wir hören zu und arbeiten die bestmöglichen Lösungsvorschläge aus. Egal, ob es sich um einen Vertragsentwurf oder um einen Rechtsstreit vor Gericht handelt.
1998 habe ich mir als junger Anwalt zum obersten Ziel gesetzt, meine Klienten diskret, kompetent, umfassend, seriös, fair und menschlich zu betreuen. Diesem Anspruch bin ich bis heute treu geblieben. Wir versichern Ihnen, dass Ihren Fragen und Anliegen unsere ganze Aufmerksamkeit gilt. Mein Team und ich freuen uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken.
Unser Rechtsverständnis – unsere Fachgebiete
Wir verstehen uns als Generalisten. Da die einzelnen Rechtsgebiete oft sehr stark miteinander verknüpft sind, ist ein guter Gesamtüberblick wichtig. Nur so ist eine sorgfältige Beurteilung anstehender Rechtsprobleme möglich. Ein universeller Zugang zum Recht ist Voraussetzung für eine professionelle Rechtsberatung. Aber natürlich gibt es, wie in jeder Kanzlei, bestimmte Fachgebiete, die uns ganz besonders gut liegen.
Ich berate Sie gerne in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Kartellrecht.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt seit Jahren im Liegenschaftsrecht sowie im Liegenschaftsvertragsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertretung und Projektbegleitung in betriebsanlagenrechtlichen Angelegenheiten.
Weitere Fachgebiete, bei denen wir Sie gerne vertreten:
Neu & Aktuell
Die Welt der Juristerei ist in ständiger Bewegung. Gesetze ändern sich, weitere kommen dazu. Entscheidungen des obersten Gerichtshofes setzen neue Maßstäbe in der Bewertung von Rechtsfragen. Gerne informieren wir Sie hier zu den aktuellen Rechtsthemen.
Interessante Links
Es gibt zahlreiche Websites, die ich aus beruflichen Gründen, aber auch aus privatem Interesse, immer wieder besuche. Der ein oder andere Link ist vielleicht auch für meine Klienten interessant. Deshalb gebe ich diese Link-Tipps gerne weiter:
Über mich
Ich, Mag. Dr. Stefan Hämmerle, bin für Sie als Rechtsvertreter bundesweit sowohl vor Gerichten, Ämtern und Behörden als auch als Vertragserrichter, Rechtsberater, Treuhänder und Konsulent tätig. Mehr als 20 Jahre juristische Berufserfahrung bürgen für eine kompetente Vertretung. Hier ein paar Eckdaten zu meinem beruflichen Werdegang:
Unser Team
Werte wie Zuverlässigkeit, Diskretion und Achtsamkeit machen die Stärke unseres Teams aus. Wir wollen unseren Klienten die bestmögliche Rechtsbetreuung zur Verfügung stellen. Wir wollen gute und erfolgreiche Beziehungen pflegen. Individuell, persönlich und professionell. Wir sind mit vollem Einsatz für Sie da:
Nina Hämmerle
Rechtsanwaltsassistentin
Alexandra Mzik
Rechtsanwaltsassistentin
Cornelia Favour
Rechtsanwaltsassistentin
Mag. Luca Ströhle LL.M.
Rechtsanwaltsanwärter
Häufig gestellte Fragen
Es gibt Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Hier ist bereits die eine oder andere erste kurze Antwort darauf. Gerne beraten wir Sie zu diesen Fragen im Detail.
Wie gestaltet sich ein Anwaltshonorar? Kostet das erste Gespräch schon etwas?
Wie gestaltet sich ein Anwaltshonorar. Muss ich für das erste Gespräch schon bezahlen?
Natürlich ist die Tätigkeit eines Anwalts mit Kosten verbunden. Die Kosten des Anwalts bemessen sich in der Regel nach der Höhe des Streitwertes, der Rechtsmaterie und dem Umfang seiner Tätigkeit. Dabei kann ein Anwalt sein Honorar nicht willkürlich festlegen. Er ist an Richtlinien und Gesetze (z.B. autonome Honorarrichtlinien – AHR, Rechtsanwaltstarifgesetz – RATG) gebunden und verpflichtet, seine Abrechnung ohne Verzug und detailliert seinem Klienten offen zu legen.
Von den Anwaltskosten zu unterscheiden sind die Gerichtskosten und Gebühren, die der Klient bei Klageführungen, Grundbuchsgesuchen, Firmenbuchsgesuchen, im Verwaltungsverfahren etc. zu entrichten hat. Diese werden von den Behörden bzw. vom Finanzamt für die amtliche Bearbeitung des Ansuchens vereinnahmt.
Im zivilgerichtlichen Verfahren gilt das Erfolgsprinzip. Wer verliert, der trägt die Verfahrenskosten (Gerichts-, Anwalts- sowie etwaige Gutachterkosten). Personen, die ohne Gefährdung ihres Lebensunterhalts einen Prozess nicht führen können, werden von den Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten befreit. Zusätzlich wird ihnen ein Verfahrenshelfer (ugs. „Pflichtverteidiger“) kostenlos beigestellt. Im Falle des Prozessverlustes haben Personen, die in den Genuss von Verfahrenshilfe gelangen aber die Kosten des gegnerischen Anwalts zu ersetzen.
Empfehlenswert ist in vielen Fällen der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die von nahezu allen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel sämtliche Verfahrenskosten und minimiert somit das Kostenrisiko des Rechtsuchenden.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungsrechtsschutz abgeschlossen haben, ist damit in der Regel auch eine Erstberatung gedeckt.
Ich plane einen Liegenschaftserwerb. Was sollte ich beachten?
Ich plane einen Liegenschaftserwerb. Was sollte ich beachten?
Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:
Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!
Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931
Eine Ehescheidung steht bevor. Was sollte ich beachten?
Eine Ehescheidung steht bevor. Was sollte ich beachten?
Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:
Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!
Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931
Ein Erbfall ist eingetreten. Was sollte ich wissen?
Ein Erbfall ist eingetreten. Was sollte ich beachten?
Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:
Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!
Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931
Was ist bei einem Verkehrsunfall zu beachten?
Was ist bei einem Verkehrsunfall zu beachten?
Dies sind einige Punkte, die für Sie in dieser Angelegenheit wichtig sein könnten:
Wichtiger Hinweis:
Diese Fragestellung entbehrt jeglicher Vollständigkeit! Rechtsangelegenheiten sind meist sehr komplex und machen regelmäßig eine umfassende Prüfung in vielerlei Hinsicht erforderlich!
Wir beraten Sie gerne ausführlicher.
Rufen Sie uns an. Tel. 05572/205931
Rechtsschutzversicherung
In Österreich gilt für Rechtsschutzversicherte der Grundsatz der freien Anwaltswahl. Unsere Kanzlei arbeitet grundsätzlich für Versicherte aller Rechtsschutzversicherungen.
Kontakt
Sie haben ein rechtliches Problem und wünschen sich die bestmögliche Lösung dafür? Dann sind Sie bei uns völlig richtig. Bitte kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.
Seit 2017 sind wir in unseren neuen Büroräumlichkeiten in der Goethestraße 5 für Sie da. Der Eingang befindet sich im Erdgeschoss auf der Rosenstraßen-Seite schräg vis-à-vis der Musikschule. Unsere Kanzleiöffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Wir bitten Sie, Termine ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Hämmerle Rechtsanwalt
Mag. Dr. Stefan Hämmerle
Goethestraße 5
(Eingang Rosenstraße, Erdgeschoss)
6850 Dornbirn
Tel. +43 (0)5572 205931
Fax +43 (0)5572 205931-11
E-Mail
Während Ihres Besuches in unserer Kanzlei parken Sie vor dem Haus Goethestraße 5 kostenlos. Achtung: Die Parkzone in der Rosenstraße ist hingegen gebührenpflichtig.