Hoch qualitativer Bodenaushub ist kein Abfall.
Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Porr gg Österreich) aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens im Verfahren C 238/21 entschieden, dass nicht kontaminierter Bodenaushub von höchster Qualität nicht als „Abfall“ einzustufen ist. Das hat nicht nur für die Bauwirtschaft in Österreich weitreichende Folgen, weil in der Vergangenheit Bodenaushub idR immer als Abfall galt und die Entsorgung und Deponierung von Erdreich und Bodenaushub mit hohen Kosten und auch mit ALSAG – Gebühren [€ 9,20/t auf Bodenaushub] verbunden war.