Leitfaden Erwachsenenschutzrecht
Am 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses wird das bisherige Sachwalterschaftsrecht ersetzen, mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der betroffenen Menschen möglichst lange und umfassend zu erhalten.
Hier das Informationsportal des Justizministeriums samt vielen interessanten Hinweisen und Formularen. https://www.bmvrdj.gv.at/erwachsenenschutz