Zur Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts und des Lift- und Pistenbetreibers gegenüber einem Tourengeher
In einer Entscheidung des OGH vom 08.11.2022 hat das Höchstgericht durchaus interessante Ausführungen zur Frage des Umfangs von Verkehrssicherungspflichten von Pistenbetreibern gegenüber Schitourengehern, die nach dem regulären Pistenbetrieb abfahren, und Schutz- und Sorgfaltspflichen eines Hüttenwirts gegenüber seinen Gästen, die nachts nach Verlassen der Schihütte diese Pisten als Abfahrt benützen wollen, getroffen.